keine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht für eine Nebenwohnung, wenn der Beitragsschuldner für den fraglichen Zeitraum nicht auch für die Hauptwohnung als Beitragsschuldner zum Rundfunkbeitrag herangezogen wird
keine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht für eine Nebenwohnung, wenn der Beitragsschuldner für den fraglichen Zeitraum nicht auch für die Hauptwohnung als Beitragsschuldner zum Rundfunkbeitrag herangezogen wird