Markenbeschwerdeverfahren – „Volks.Fahrrad (Wort-Bild-Marke)/VOLKSWAGEN“ – zur Ernsthaftigkeit der Benutzung – Umsatz der vertriebenen Waren macht einen marginalen Teil am Gesamtjahresumsatz aus – Vermarktung dieses Warensortiments erscheint in wirtschaftlicher Hinsicht nicht objektiv ungerechtfertigt – zur Verwechslungsgefahr durch gedankliches Inverbindungbringen wegen hoher Bekanntheit oder Berühmtheit der Widerspruchsmarke
Markenbeschwerdeverfahren – „FRUTTA PUR/Fructa“ – zur Kennzeichnungskraft – zur rechtserhaltenden Benutzung – Warenidentität – keine Verwechslungsgefahr – Kostenentscheidung – keine Rückzahlung der Beschwerdegebühr
Grenzen freier Benutzung von urheberrechtsgeschützten Fotos: Auslegung nationalen Rechts unter Anwendung unionsrechtlicher Grundsätze bei der Beurteilung von Parodien in der Form der Bildbearbeitung und -veröffentlichung im Rahmen einer Internetberichterstattung – auf fett getrimmt