Abschiebehaftverfahren: Haftanordnung bei vollziehbarer Ausreisepflicht wegen unerlaubter Einreise trotz Asylfolgeantrags; Verlängerung der Haftdauer über drei Monate infolge verzögerter Passersatzbeschaffung
(Sozialgeld – Kinderbekleidung – wachstums- und verschleißbedingter Bedarf – kein Sonderbedarf iS des § 23 Abs 3 SGB 2 – keine atypische Bedarfslage iS der Härtefallregelung des BVerfG)
Abschiebungshaft: Erlass einer einstweiligen Anordnung und Aussetzung der Vollziehung eines Sicherungshaftbeschlusses im Beschwerde- und Rechtsbeschwerdeverfahren