Nichtannahmebeschluss: Durchsuchung von Kanzleiräumen und Sicherstellung von Unterlagen bzgl des “VW-Dieselskandals” – keine Grundrechtsverletzung des betroffenen Automobilherstellers – § 160a Abs 1 S 1 StPO im Bereich der Beschlagnahme (§ 94 StPO) bzw der vorangehenden Sicherstellung nicht anwendbar – Voraussetzung eines Mandatsverhältnisses zum im konkreten Strafverfahren Beschuldigten für Beschlagnahmeverbot gem § 97 Abs 1 Nr 3 StPO verletzt nicht das Willkürverbot
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Durchsuchung (§§ 102, 105 StPO) aufgrund eines unzureichend begründeten Durchsuchungsbeschlusses verletzt Betroffenen in Grundrecht aus Art 13 Abs 1, Abs 2 GG – hier: Durchsuchung von Wohn- und Büroräumen wegen Betrugsverdachts ohne hinreichende Eingrenzung des Tatzeitraums