Ablehnung des Erlasses einer eA mangels statthaften Gegenstandes: Beschleunigung eines fachgerichtlichen Verfahrens (hier: strafprozessuale Berufung) kann nicht Gegenstand einer Entscheidung in der Hauptsache (Verfassungsbeschwerdeverfahren) sein
Regulatorische Einschränkung des entbündelten Zugangs zur Teilnehmeranschlussleitung im Hinblick auf den Einsatz der Vectoring-Technik in den Hauptverteiler-Außenbereichen (Vectoring I)
Nichtannahmebeschluss: Rechtsschutzbedürfnis bzgl der Dauer eines Umgangsverfahrens entfällt infolge verfahrensabschließender fachgerichtlicher Entscheidung – zudem vorliegend kein fortbestehendes Feststellungsinteresse – verfassungsrechtliche Maßstäbe geklärt – keine weiterbestehende Beeinträchtigung des Beschwerdeführers