Patentbeschwerdeverfahren – angekündigte aber nicht eingelegte Begründung der Beschwerde – Beschwerdesenat ist nach mehr als drei Jahren nicht gehalten, die Entscheidung länger aufzuschieben und die Begründung vorher anzumahnen
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Zur Auslegung von § 62 Abs 2 S 5 AufenthG 2004 in Fällen, in denen der Ausländer das Scheitern der Abschiebung nicht zu vertreten hat – hier: Verletzung von Art 104 Abs 2 S 1 GG durch Entscheidung über Rechtmäßigkeit von Abschiebehaft ohne hinreichende Prüfung des § 62 Abs 2 S 5 AufenthG 2004
Sozialgerichtliches Verfahren – Verfahrensfehler – Zurückweisung der Berufung durch Beschluss – rechtliches Gehör – Erfordernis erneuter Anhörungsmitteilung – Frist zur Abgabe einer weiteren Stellungnahme