Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 19 Abs 4 S 1 GG iVm Art 2 Abs 2 S 1 GG durch Versagung von Eilrechtsschutz in einer Asylsache ohne hinreichende Begründung des Offensichtlichkeitsurteils – Gegenstandswertfestsetzung
Nichtannahmebeschluss: Vertrauenspersonen eines Bürgerbegehrens können als „Organ“ der Gemeinde weder Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 GG) noch Willkürverbot (Art 3 Abs 1 GG) geltend machen – Verfassungsbeschwerde gegen Versagung verwaltungsgerichtlichen Eilrechtsschutzes bzgl eines Bebauungsplans, dessen Verhinderung Gegenstand eines Bürgerbegehrens war, unzulässig
Ablehnung des Antrags auf Erlass einer eA bzgl Maßnahmen des Gerichts der Europäischen Union (EuG) – keine Akte der deutschen öffentlichen Gewalt iSd Art 93 Abs 1 Nr 4a GG § 90 Abs 1 BVerfGG, mithin kein tauglicher Beschwerdegegenstand