Nichtannahmebeschluss: Verfassungsbeschwerde gegen Regelungen der Zweiten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (2. BayIfSMV; juris: CoronaVV BY 3) wegen Subsidiarität unzulässig – keine Vorabentscheidung vor Rechtswegerschöpfung geboten
Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde ohne weitere Begründung sowie Verwerfung von Ablehnungsgesuchen – Mitwirkung an vorangegangenem Verfassungsbeschwerdeverfahren desselben Beschwerdeführers offensichtlich zur Begründung einer Besorgnis der Befangenheit ungeeignet
Nichtannahme einer mangels hinreichender Begründung unzulässigen Verfassungsbeschwerde – Zu den Anforderungen der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 GG) an die Gewährung fachgerichtlichen Eilrechtsschutzes in angemessener Zeit – hier: Dauer eines strafvollzugsrechtlichen Eilverfahrens von 10 Monaten genügt Anforderungen des Art 19 Abs 4 GG nicht