Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen zivilprozessuale Überraschungsentscheidung bei mangelndem Beruhen jener Entscheidung auf der gerügten Verletzung rechtlichen Gehörs (Art 103 Abs 1 GG) – hier: Entscheidung des Berufungsgerichts vor Ablauf der selbst gesetzten Stellungnahmefrist
Ablehnung eines Antrags auf Auslagenerstattung nach Erledigung der Verfassungsbeschwerde: keine Auslagenerstattung aus Billigkeitsgründen (§ 34a Abs 3 BVerfGG), wenn die Erledigung ausschließlich auf prozessualer Überholung beruht
Nichtannahmebeschluss: Zur Absenkung des Landesblindengeldes in Schleswig-Holstein ab Januar 2011 – Grundrechtsverletzung (Art 1 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 1 GG; Art 3 Abs 3 S 2 GG) nicht hinreichend substantiiert dargelegt – UN-Behindertenrechtekonvention bzw EU-Sozialcharta (juris: UNBehRÜbk bzw EuSC) kein eigenständiger Prüfungsmaßstab des BVerfG