Nichtannahmebeschluss: Außerordentliche Rechtsbehelfe (hier: „außerordentliche Beschwerde“ zum OLG gegen Entscheidung des LG über Anhörungsrüge und Gegenvorstellung) gehören nicht zum Rechtsweg und sind nicht aus Subsidiaritätsgründen vor Erhebung der Verfassungsbeschwerde geboten – keine Wiedereinsetzung bei Fristversäumung aufgrund Abwartens der fachgerichtlichen Entscheidung über außerordentliche Beschwerde – keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Verwerfung einer außerordentlichen Beschwerde als unstatthaft
Stattgebender Kammerbeschluss: Überraschende Anhebung des Streitwertes in einem verwaltungsgerichtlichen Berufungszulassungsverfahren um das ca 50-Fache (von 100.000 € auf 4.995.666 €) ohne Möglichkeit des Betroffenen zur Stellungnahme verletzt dessen Anspruch auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG)
Nichtannahmebeschluss: Mangels hinreichender Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde – zu der aus dem Grundsatz der Gewährung effektiven Rechtsschutzes erwachsenden Verpflichtung, Auslieferungsunterlagen oder einen ihnen gleichstehenden Europäischen Haftbefehl so abzufassen, dass eine den betroffenen Grundrechten angemessene gerichtliche Überprüfung ermöglicht wird
Beschwerdekammerbeschluss: Zur Angemessenheit der Dauer eines Wahlprüfungsverfahrens – hier: Zurückweisung einer Verzögerungsbeschwerde bzgl der Dauer eines nach ca 18 Monaten abgeschlossenen Wahlprüfungsverfahrens – Verwerfung von Befangenheitsgesuchen mangels hinreichender, auf das Verzögerungsverfahren bezogener Begründung
Nachlassverfahren: Ablehnung der Beteiligtenstellung eines ehemaligen Testamentsvollstreckers und Vorstands einer nicht gegründeten und nicht von Todes wegen entstandenen Stiftung
Nichtannahmebeschluss: Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde gegenüber dem fachgerichtlichen Verfahren nach § 33 Abs 2 IRGÜberprüfung der Zulässigkeitsentscheidung aufgrund neuer Umstände im Auslieferungsverfahren