Zur vorrangigen Kindergeldberechtigung bei Aufnahme eines volljährigen Kindes in den Haushalt nur eines Elternteils – Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache
Verfassungsbeschwerden und Anträge im Organstreitverfahren gegen OMT-Programm der EZB erfolglos – Demokratieprinzip als verfassungsrechtliche Grenzen des Anwendungsvorrangs des Unionsrechts – Beschluss und eventuelle Durchführung des OMT-Programms nach Maßgaben der Auslegung durch den EuGH kein Ultra-vires-Akt – keine offensichtliche Verletzung des Verbots der monetären Haushaltsfinanzierung – Beteiligung der Bundesbank an Maßnahmen im Rahmen des OMT-Programms der EZB nur unter den durch den EuGH formulierten Maßgaben
Verfassungsbeschwerden und Anträge im Organstreitverfahren gegen OMT-Programm der EZB erfolglos – Demokratieprinzip als verfassungsrechtliche Grenzen des Anwendungsvorrangs des Unionsrechts – Beschluss und eventuelle Durchführung des OMT-Programms nach Maßgaben der Auslegung durch den EuGH kein Ultra-vires-Akt – keine offensichtliche Verletzung des Verbots der monetären Haushaltsfinanzierung – Beteiligung der Bundesbank an Maßnahmen im Rahmen des OMT-Programms der EZB nur unter den durch den EuGH formulierten Maßgaben
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit durch Versagung von PKH unter Vorverlagerung schwieriger, bislang ungeklärter Fragen ins PKH-Verfahren – hier: Vorliegen einer außergewöhnlichen Härte iSd § 36 Abs 2 AufenthG 2004 bzgl der Zusammenführung einer Familie bei langjährigem rechtmäßigen Aufenthalt von Mutter und gemeinsamen Kindern im Inland
Nichtannahmebeschluss mit Tenorbegründung: Unzureichende Substantiierung der Verfassungsbeschwerde (§§ 23 Abs 1 S 2, 92 BVerfGG) – Sicherungsbedürfnis der Allgemeinheit bei Überweisung des Beschwerdeführers in ein geschlossenes Pflegeheim anstelle seiner gegenwärtigen Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus – zudem mangelnde Rechtswegerschöpfung
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch Versagung von PKH wegen vermuteter Prozessunfähigkeit des Antragstellers nach bloßer Aktenlage – Ausschöpfung aller Beweismittel (insb Einholung eines Sachverständigengutachtens und Anhörung des Antragstellers) geboten
Stattgebender Kammerbeschluss: Auslieferung eines Deutschen an Polen auf Grundlage eines Europäischen Haftbefehls – Fehlen einer detaillierten, einzelfallbezogenen Abwägung trotz potentiellen Inlandsbezugs der Tat