Üblicher, die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigender Verschleiß als Sachmangel bei Gefahrübergang; Umfang der Beweislast des Käufers innerhalb von sechs Monaten
(Kaufvertrag: Beschaffenheitsangabe eines Tieres; Zustand bei Gefahrübergang; physiologische Abweichungen; Rittigkeitsprobleme; Beweislasttragung; Widersetzlichkeit als Mangel)
Das Rechtsschutzbedürfnis für eine wettbewerbsrechtliche Klage auf Unterlassung einer außerhalb eines gerichtlichen oder behördlichen Verfahrens gemachten Äußerung; Äußerungen im Rahmen der Rechtsverfolgung und gegenüber Verbrauchern als Irreführung i.S.d. UWG – Preisänderungsregelung