(Strafverfahren wegen Umsatzsteuerhinterziehung: Abgrenzung von Tatvollendung und Versuch; notwendige tatrichterliche Feststellungen zum Eintritt des Verkürzungserfolges)
(Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 18.02.2015 IV R 35/11 – Bestimmung des Wirtschaftsguts „stehendes Holz“ bei einem Forstbetrieb – Steuerliche Folgen eines durchgeführten Holzeinschlags – Buchwertabspaltung)