Stattgebender Kammerbeschluss: Zur Berücksichtigung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eines Strafgefangenen und Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes bei einer mit einer Entkleidung verbundenen körperlichen Durchsuchung nach Art 91 Abs 3 BayStVollzGStVollzG BY
Nichtannahmebeschluss: Zum Grundsatz der Subsidiarität im Fall einer Rechtssatzverfassungsbeschwerde – Vorrang fachgerichtlichen Rechtsschutzes auch bei auf kurzfristige Geltung angelegten Rechtsverordnungen bzw bereits im verwaltungsgerichtlichen Normenkontrollverfahren überprüften Verordnungsregelungen (hier: Zweite Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung )