Außerachtlassung des einem beurlaubten Beamten von einem privaten Arbeitgeber gezahlten Versorgungszuschlages bei der Berechnung des Nachversicherungsbeitrages
(Versorgungsbezüge aufgrund der von einem Beamten zur Erhöhung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten gezahlten Versorgungszuschläge sind Einkünfte gemäß § 19 EStG)