Konkurrentenstreitverfahren, Dienstpostenkonkurrenz um eine Schulleiterstelle A 16, hier erfolgreich, Auswahlvermerk nicht nachvollziehbar, Nebeneinander von Regel- und Anlassbeurteilung, besonders positive Leistungsentwicklung im Rahmen zugrunde gelegter Anlassbeurteilung begründungsbedürftig, Erfordernis einer Anlassbeurteilung mangels Vergleichbarkeit auch beim Konkurrenten, da zeitlich keinerlei Überschneidung zwischen Regel- und Anlassbeurteilung, Beurteilungen laut Beurteilungsbogen im fehlerhaften Statusamt, Unzulässigkeit der Heranziehung des Ergebnisses von Vorstellungsgesprächen mangels Rechtsgrundlage, Auswahl des Antragstellers bei Verfahrenswiederholung möglich
Konkurrentenstreitverfahren, Deutsche Telekom AG, Begründung des Gesamturteils, hier ausreichend bei: Hervorragend + und 2 Besoldungsstufen höherwertiger Tätigkeit, fehlende Heranziehung des Leistungskriteriums vorherige dienstliche Beurteilung und unmittelbar auf ein Hilfskriterium gestützte Auswahlentscheidung, hier rechtswidrig