Nichtannahmebeschluss: Gewährung von Eilrechtsschutz im Rahmen der telekommunikationsrechtlichen Regulierung der Entgelte für Zugangsleistungen von Betreibern öffentlicher Telekommunikationsnetze, die über beträchtliche Marktmacht verfügen – Verfassungsbeschwerde gegen verwaltungsgerichtliche Eilentscheidung teils unzulässig, iÜ unbegründet
Beschränkung des Rechtsschutzes gem § 35 Abs 5 S 2, S 3 TKG 2004 mittlerweile mit Art 19 Abs 4 S 1 GG unvereinbar – Nachbesserungspflicht des Gesetzgebers – Fortgeltung und Frist für Neuregelung bis 31.07.2018