Keine sittenwidrige Schädigung des Erwerbers eines mit einem Thermofenster ausgestatteten Daimler-Diesel-Fahrzeugs (hier: Mercedes Benz C 220d T-Modell)
Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung des Käufers eines Diesel-Neufahrzeugs: Ausstattung des Fahrzeugtyps mit einer temperaturabhängigen Steuerung des Emissionskontrollsystems; besondere Verwerflichkeit des Verhaltens; Bewusstsein der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung