Strafverurteilung wegen Vergewaltigung: Anwendbarkeit deutschen Strafrechts bei Auslieferung eines Angeklagten unter Verzicht auf den Spezialitätsgrundsatz
Betrug: Täuschung durch Äußerung zur zukünftigen Unternehmensentwicklung; Täuschung über Wert der Unternehmensbeteiligung; Abgrenzung von aktiver konkludenter Täuschung und Täuschung durch Unterlassen