Fehlender Nachweis der Brandsicherheit und der Standsicherheit – Aufschiebende Wirkung wiederhergestellt, da Frist (hier: 3 Monate) wegen Auswirkung auf Berufsausübung zu kurz
Kein Anspruch auf frühere Ruhestandsversetzung – Position als stellvertretender Brandschutzbeauftragter im Universitätsklinikum stellt keine Tätigkeit “im Einsatzdienst der Feuerwehr” dar