Teils unzulässige, teils unbegründete Normenkontrollanträge gegen die Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit Überlänge (juris: LKWÜberlStVAusnV) vom 19.12.2011, wonach Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen im Güterverkehr unter bestimmten Voraussetzungen länger sein dürfen als es in den sonst geltenden straßenverkehrsrechtlichen Regelungen vorgesehen ist – Erprobung sog „Gigaliner“)
Markenbeschwerdeverfahren – „s-report/subreport“ – zur Kennzeichnungskraft – Dienstleistungsidentität – keine unmittelbare Verwechslungsgefahr – keine Verwechslungsgefahr durch gedankliches In-Verbindung-Bringen
Nichtannahmebeschluss: Annahme einer Verfassungsbeschwerde gem § 93a Abs 2 Buchst b BVerfGG nicht geboten, wenn eine Ausführung eines Strafgefangenen allein aufgrund eines gerichtlichen Versehens unterblieb und der Fehler anerkannt wurde
Nichtannahmebeschluss: Mangels besonders schweren Nachteils nicht zur Entscheidung anzunehmende Verfassungsbeschwerde, mit der die Regelung der Beweislast hinsichtlich des Zugangs von an die Strafvollzugsbehörde gerichteten Schriftsätze von Strafgefangenen gerügt wird