Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Rechtsschutzgarantie durch unzureichende Prüfung im finanzgerichtlichen vorläufigen Rechtsschutzverfahren, ob die Vollziehung von Einkommensteuerbescheiden wegen unbilliger Härte auszusetzen ist (§ 69 Abs 2 S 2 Alt 2 FGO) – hier: Anwendung des Verlustverrechnungsverbots gem § 23 Abs 2 Nr 8, Nr 9 EStG auf Verluste aus Stillhaltegeschäften
Vertretungszwang vor dem BFH auch bei Anhörungsrüge verfassungsgemäß – Grundrechtsschutz in gerichtlichen Verfahren – Keine Gerichtsgebühren für Gegenvorstellung