Nichtannahmebeschluss: Unzureichende Substantiierung der Verfassungsbeschwerde bei Nichtvorlage entscheidungserheblicher Unterlagen aus dem fachgerichtlichen Verfahren
Ablehnung des Erlasses einer eA, gerichtet auf die Zulassung einer Bewerberliste zu einer Betriebsratswahl: Unzulässigkeit des Antrags wegen unzureichender Begründung
Gegenstandswertfestsetzung für Verfahren der konkreten Normenkontrolle – keine Auslagenerstattung für Kläger des Ausgangsverfahrens mangels Stellung als Beteiligter des Normenkontrollverfahrens
Zurückweisung einer Verzögerungsbeschwerde: Zurückstellung einer Verfassungsbeschwerde mit Blick auf vorrangige Behandlung von Pilotverfahren gerechtfertigt – Dauer der Pilotverfahren von ca sechs Jahren und vier Monaten mit Blick auf besondere Umstände im Berichterstatterdezernat (hohe Belastung mit umfangreichen und arbeitsaufwendigen steuerrechtlichen Verfahren) im Ergebnis nicht zu beanstanden