(Aussetzung des Revisionsverfahrens bis zur Klärung einer möglichen Verfassungswidrigkeit des § 8 Nr. 1 Buchst. e und f GewStG – Berechtigtes Interesse an einer Entscheidung)
Zulagenrechtliche Einordnung eines Betriebs mit Hilfe der Klassifikation der Wirtschaftszweige -verfahrensrechtliche Situation nach Aufhebung eines Zwischenurteils durch den BFH, Kostenentscheidung durch Endurteil des FG
Ausschluss von der Ausübung des Richteramtes: Mitwirkung des Richters in derselben Sache in einem früheren Rechtszug bei einer anderen Entscheidung als der angefochtenen