Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit wegen Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde – hier: noch ausstehende fachgerichtlicher Entscheidung über Verfahrensfortführung nach Beschluss des SG gem § 102 Abs 3 S 1 SGG
Einstellung zweier abstrakter Normenkontrollverfahrens sowie eines Bund-Länder-Streitverfahrens nach Antragsrücknahme – Vereinbarkeit von § 11 FinAusglG 2005 mit Art 107 Abs 2 S 3 GG, Hilfeleistungspflicht des Bundes zugunsten des Saarlandes wegen extremer Lage des Landeshaushalts