Nichtannahmebeschluss: Verfassungsmäßigkeit der Wasserentnahmegebühren nach §§ 47ff WasG ND – Insbesondere zur Rechtfertigung der Gebührenhöhe durch verfolgte Abgabenzwecke sowie zur Beachtung des Grundsatzes der Normenklarheit bzgl dieser Zwecksetzung
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Elternrechts (Art 6 Abs 2 GG) durch fachgerichtliche Weigerung, den Entzug des Sorgerechts sowie Vormundschaftsanordnung und Fremdunterbringung zweier Kinder (§ 1666 BGB, § 1666a BGB) einstweilen außer Vollzug zu setzen – nachhaltige Gefährdung des Kindeswohls durch Verbleib der Kinder bei Mutter nicht mit erforderlicher Sicherheit belegt – unzureichende Berücksichtigung der Folgen einer vorübergehenden Fremdunterbringung
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Überwiegen einer möglichen Gefährdung des Kindeswohls eines in einer Pflegefamilie untergebrachten dreijährigen Kindes bei Intensivierung bestehender Umgangskontakte mit Kindesvater
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Auslieferung verletzt Grundrechte des Betroffenen aus Art 2 Abs 1 GG iVm Art 1 Abs 1 GG, wenn die Vollstreckung einer erschwerten lebenslangen Freiheitsstrafe droht – hier: Auslieferung in die Türkei zum Zweck der Strafverfolgung wegen Staatsschutzdelikten – Möglichkeit der Begnadigung nach türkischem Recht aufgrund tatbestandlicher Einschränkungen im Hinblick auf Verhältnismäßigkeitsgrundsatz des GG unzureichend
Nichtannahmebeschluss: Grenzen des Bestandsschutzes einer immissionsschutzrechtlich genehmigten Legehennenanlage – hier: Anpassungspflichten bzgl Altanlagen aufgrund der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (juris: TierSchNutztV) – Sowie zur Verfassungsmäßigkeit der Übergangsregelung des § 33 Abs 4 TierSchNutztV aF
Nichtannahmebeschluss: Keine Absenkung der Kausalitätsanforderungen für Schadensersatzanspruch eines nicht berücksichtigten Beförderungsbewerbers, daher keine Verletzung seines Bewerberverfahrensanspruchs aus Art 33 Abs 2 GG
Nichtannahmebeschluss: Mangelnde Substantiierung einer Urteilsverfassungsbeschwerde bei unzureichender Auseinandersetzung mit angegriffener Entscheidung – Zu den Anforderungen an eine “vorweggenommene Auseinandersetzung” mit angegriffenem Urteil