Verwerfung eines offensichtlich unzulässigen Ablehnungsgesuchs im Verfahren zu Vorschriften des Vierten Bevölkerungsschutzgesetzes (“Bundesnotbremse” – juris: EpiBevSchG 4)
Unzulässiger Eilrechtsschutz, der auf die Verhüllung einer sich auf der KZ-Gedenkstätte, Fl. befindlichen Gedenktafel für D., B. gerichtet ist., Geltendmachung des postmortalen Persönlichkeitsrechts nur durch nahe Angehörige des Verstorbenen.
Unzulässiger Eilrechtsschutz, der auf die Verhüllung einer sich auf der KZ-Gedenkstätte, Fl. befindlichen Gedenktafel für D., B. gerichtet ist., Geltendmachung des postmortalen Persönlichkeitsrechts nur durch nahe Angehörige des Verstorbenen.
Iran, unzulässiger Folgeantrag, Versäumung der Dreimonatsfrist, kein Qualitätssprung, kein Wiederaufgreifen des Verfahrens, Vorliegen von nationalen Abschiebungsverboten, Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft, Konversion vom Islam zum Christentum, Evangelisch-Lutherische, Gemeinde Gemünden, Jesus-Gemeinde, Dietzenbach e.V, Taufe und Taufvorbereitung in Deutschland, persönliches Bekenntnis zum Christentum, Unterschiede zwischen Islam und Christentum, christliche Aktivitäten (Gottesdienste, Bibelkurse, Live-Stream, Internet), Missionierung, Glaubenskenntnisse, ernsthafter und nachhaltiger Glaubenswandel, identitätsprägende Glaubensbetätigung, andauernde religiöse Prägung, Bekräftigung durch christliche Gemeinde