Neutralitätspflicht staatlicher Organe gilt auch außerhalb von Wahlkampfzeiten – Eingriff in das Recht politischer Parteien auf Chancengleichheit (Art 21 Abs 1 S 1 GG) bei Gefahr der Beeinflussung des Verhaltens potentieller Veranstaltungsteilnehmer infolge negativer Bewertung einer politischen Veranstaltung durch staatliche Organe – Befugnis der Regierung zur sachlichen Zurückweisung politischer Kritik, jedoch kein “Recht auf Gegenschlag”
Rechtmäßiges Verbot von Öcalan-Bildern und Schriftzügen der YPG, PYD und YPJ auf einer Versammlung zum Zwecke der Demonstration gegen die türkische Militäroffensive in Afrin