(Auslegung von Willenserklärungen durch den BFH – Verfahrensmängel i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO – Fehler im Besteuerungsverfahren ist kein Verfahrensmangel)
Verletzung rechtlichen Gehörs bei Überprüfung eines Lohnsteuerhaftungsbescheids – kein Verfahrensmangel bei unzutreffendem Schätzungsergebnis – Zulassung zur Revision aufgrund Verstoßes gegen Denkgesetze bei Schätzungen