Anerkennung der Covid-19-Erkrankung eines Lehrers als Dienstunfall, kein Dienstunfall nach Art. 46 Abs. 1 BayBeamtVG aufgrund fehlender zeitlicher Bestimmbarkeit der Ansteckung, Anerkennung als Berufserkrankung nach Art. 46 Abs. 3 BeamtVG, Besondere erhöhte Ansteckungsgefahr aufgrund hoher Infektionszahlen in der vom Kläger unterrichteten Klasse
Anerkennung der Covid-19-Erkrankung eines Lehrers als Dienstunfall, kein Dienstunfall nach Art. 46 Abs. 1 BayBeamtVG aufgrund fehlender zeitlicher Bestimmbarkeit der Ansteckung, Anerkennung als Berufserkrankung nach Art. 46 Abs. 3 BeamtVG, Besondere erhöhte Ansteckungsgefahr aufgrund hoher Infektionszahlen in der vom Kläger unterrichteten Klasse