Markenbeschwerdeverfahren – „Volks.Fahrrad (Wort-Bild-Marke)/VOLKSWAGEN“ – zur Ernsthaftigkeit der Benutzung – Umsatz der vertriebenen Waren macht einen marginalen Teil am Gesamtjahresumsatz aus – Vermarktung dieses Warensortiments erscheint in wirtschaftlicher Hinsicht nicht objektiv ungerechtfertigt – zur Verwechslungsgefahr durch gedankliches Inverbindungbringen wegen hoher Bekanntheit oder Berühmtheit der Widerspruchsmarke
Unwirksamer Vertrag nach Vergabeverfahren wegen Verstoßes gegen die Informations- und Wartepflicht und wegen Versäumnis einer vorherigen Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU