Markenbeschwerdeverfahren – “In Kölle jebore” – blickfangmäßiger, dekorativer Gebrauch eines Zeichens auf Waren – keine Beschränkung der Benutzung auf diese Art – Möglichkeit der markenmäßigen Benutzung – originäre Unterscheidungskraft entfällt nicht
Markenbeschwerdeverfahren – “D.BOSS (Wort-Bild-Marke)/BOSS (Gemeinschaftsmarke)/BOSS/BOSS AUDIO SYSTEMS/BOSS ” – jüngere Marke ist Kombination von abgekürztem Vor- und Familienamen – Prägung durch Markenbestandteil – teilweise Warenidentität und Waren- und Dienstleistungsähnlichkeit – teilweise Verwechslungsgefahr – zur Kennzeichnungskraft einer Widerspruchsmarke