Richterdienstrecht: Voraussetzungen für die Versetzung eines Richters auf Lebenszeit im Freistaat Sachsen in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit trotz entgegenstehenden Willens
Nichtannahmebeschluss: Zur Vereinbarkeit der Kürzung von Versorgungsbezügen bei (unfreiwilliger) vorzeitiger Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit gem § 14 Abs 3 S 1 Nr 3 BeamtVG mit Art 33 Abs 5 GG