einstweiliger Rechtsschutz bei Ablehnung des Asylantrags als unzulässig nach vorangegangenem, negativ abgeschlossenem Asylverfahren in Dänemark, Schutzgewährung in Dänemark im fraglichen Zeitpunkt vergleichbar mit Vorgaben nach RL 2011/95/EU, kein Abschiebungsverbot bezüglich Somalia bei gesundem, arbeitsfähigem Mann ohne Unterhaltsverpflichtungen
einstweiliger Rechtsschutz bei Ablehnung des Asylantrags als unzulässig nach vorangegangenem, negativ abgeschlossenem Asylverfahren in Dänemark, Schutzgewährung in Dänemark im fraglichen Zeitpunkt vergleichbar mit Vorgaben nach RL 2011/95/EU, kein Abschiebungsverbot bezüglich Somalia bei gesundem, arbeitsfähigem Mann ohne Unterhaltsverpflichtungen
Asyl Nigeria, Zweitantrag, Mitwirkungspflichten des Ausländers, Erfolgloser Abschluss eines Asylverfahrens in einem sicheren Drittstaat, Keine Wiederaufgreifensgründe, Keine Abschiebungsverbote, Offensichtlich unbegründete Klage, Unanfechtbarer Gerichtsbescheid