Markenbeschwerdeverfahren – “Hugo Strasser” – zur Eintragungsfähigkeit des Namens einer realen bekannten Person – Unterscheidungskraft – kein Freihaltungsbedürfnis
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) durch zivilgerichtliche Entscheidung im schriftlichen Verfahren (§ 495a ZPO) ohne vorherigen Hinweis