Nichtannahmebeschluss: Offensichtlich unzulässiger Rechtsbehelf (hier: Ablehnungsgesuch nach Abschluss der Instanz) hält Monatsfrist des § 93 Abs 1 S 1 BVerfGG nicht offen – Verfassungsbeschwerde teils wegen Verfristung, teils mangels substantiierter Begründung unzulässig – Ablehnung der Zulassung eines Beistands
Nichtannahmebeschluss: Versammlungsrechtliches Redeverbot bzgl einer nicht als Redner benannten Person – Verletzung von Grundrechten (Art 8 Abs 1 GG iVm Art 5 Abs 1 S 1 GG) nicht substantiiert dargelegt