Die kalte Jahreszeit ist da und mit ihr kommen auch Schnee und Eis. Damit keine Unfälle passieren, muss also geräumt und gestreut werden. Worauf Mieter oder Eigentümer dabei achten müssen, haben wir hier für Sie zusammengefasst.
Recht eines Grundstückseigentümers, eine auf seinem Grundstück verlaufende tatsächlich-öffentliche Verkehrsfläche nach Widerruf zu beseitigen, Keine Widmung bei Nichtnennung (nur) eines von der Straße erfassten Grundstücks im Bestandsverzeichnis oder in einer Widmung, Widerruf einer konkludenten Duldung von Straßenverkehr auf dem eigenen Grundstück (tatsächlich-öffentliche Straße) als empfangsbedürftige Willenserklärung, Selbstabhilfe anlässlich eines verjährten Folgenbeseitigungsanspruch stellt kein fremdes Geschäft des Hoheitsträgers im Sinne einer öffentlichen Rechtlichen, Geschäftsführung ohne Auftrag dar, Nicht entscheidungserheblicher bedingter Beweisantrag