Anspruch auf Aufnahme in die Vorauswahlliste zur Bestellung als Insolvenzverwalter: Aufnahmeanspruch bei Wechsel des Insolvenzrichters; fachliche Eignung bei früheren Fehlern des Insolvenzverwalters
Besetzung einer Notarstelle: Rechnerische Ermittlung der für die Bewertung der fachlichen Eignung der konkurrierenden Bewerber zu bestimmenden Gesamtpunktzahl; Nachweis der jährlichen Teilnahme an notarspezifischen Fortbildungsveranstaltungen