(Zurechnung des Einkommens einer liechtensteinischen Stiftung – Keine unionsrechtlichen Bedenken gegen § 15 Abs. 1 Satz 1 AStG a.F. – Gerechtfertigte Beschränkung der EWR-Freiheiten – Ablaufhemmung erfordert keine Prüfungsanordnung bei Fahndungsprüfung)
(Einkommensermittlung einer GmbH als partiell steuerpflichtiger Unterstützungskasse – Berechnung des sog. Reservepolsters – Erfordernis einer schriftlichen Versorgungszusage – Prüfungsumfang im Revisionsverfahren – Unzulässigkeit der Revision mangels formeller Beschwer – Bericht des Finanzausschusses hat keine Gesetzeskraft – Keine gesetzliche Wirkkraft von § 12 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 UmwStG 1995 über den Anwendungsbereich hinaus)
(In Teilbereichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 22.12.2010 I R 84/09 – Zurechnung des Einkommens einer liechtensteinischen Stiftung – Notwendigkeit eines Verböserungshinweises – Fehlende Auskunftsregelung rechtfertigt Beschränkung des freien Kapitalverkehrs – Zurückverweisung an Vollsenat)
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch Nichtzulassung der Berufung trotz ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit des erstinstanzlichen Urteils (§ 124 Abs 2 Nr 1 VwGO) – ggf Pflicht des den Zulassungsantrag prüfenden Gerichts zur Auslegung des Antragsvorbringens hinsichtlich der Zulassungsgründe