Herabsetzung oder zeitliche Begrenzung des nachehelichen Unterhalts: Kompensation ehebedingter Nachteile und nacheheliche Solidarität; Maßstab des angemessenen Lebensbedarfs beim Krankheitsunterhalt
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der wirtschaftlichen Handlungsfreiheit (Art 2 Abs 1 GG) durch Zurechnung fiktiven Einkommens bei der Unterhaltsberechnung – hier: mangelnde Berücksichtigung krankheitsbedingt verminderter Leistungsfähigkeit – Festsetzung des Gegenstandswertes auf 8000 Euro
(Zwangsläufigkeit von Aufwendungen für behindertes Kind bei Unzumutbarkeit des Einsatzes eigenen Vermögens – Maßvolle Vermögensbildung zur Altersvorsorge – Keine Anwendung des § 33a Abs. 1 Satz 3 EStG im Rahmen von § 33 EStG – Zusätzlicher Abzug nach § 33 EStG bei Übertragung des Behinderten-Pauschbetrags)
Nichtannahmebeschluss: Abzugsbesteuerung der im Inland erzielten Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit eines EU-Ausländers mit Art 3 Abs 1 GG vereinbar – mangels Vorlagepflicht an den EuGH keine Verletzung der Garantie des gesetzlichen Richters (Art 101 Abs 1 S 2 GG) – zudem mangels Antragsberechtigung keine Pflicht zu Antrag auf Urteilsauslegung gem Art 102 § 1 EuGHVfO 1999