Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Garantie der Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch Überspannung der Anforderungen an die Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung bei Entscheidung über PKH-Antrag – hier: Anrechnung fiktiver, aber persönlich nicht erzielbarer Einkünfte bei Unterhaltsberechnung – Festsetzung des Gegenstandswertes auf 8000 Euro
Festsetzungsfrist – Ermittlungen der Steuerfahndung – Reichweite der Ablaufhemmung – Erforderlichkeit einer persönlichen Beziehung zwischen Lehrenden und Lernenden als Voraussetzung einer unterrichtenden Tätigkeit?
(Tarifbegünstigter Gewinn aus der Veräußerung von Mitunternehmeranteilen – Unschädlichkeit der Buchwertausgliederung von Anteilen an Unterpersonengesellschaften – Unterbliebene Aufdeckung stiller Reserven einzelner Grundstücke – Buchwertausgliederung von 100 % igen Kapitalgesellschaftsanteilen – Begriff der “Berichtigung einer ähnlichen offenbaren Unrichtigkeit” i.S. von § 129 Satz 1 AO – Auswechslung des Verfahrensgegenstandes nach § 68 Satz 4 Nr. 1 FGO)