Offensichtlich unzulässiges Ablehnungsgesuch gegen die Richterinnen und Richter des Zweiten Senats – Besuch einer Delegation des Bundesverfassungsgerichts bei der Bundesregierung am 30. Juni 2021 begründet trotz zeitlicher Nähe zur mündlichen Verhandlung am 21. Juli 2021 keine Besorgnis der Befangenheit im Organstreitverfahren
Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Schadensersatz, Schmerzensgeld, Bewerber, Wartezeit, Berufung, Behinderung, Auswahlentscheidung, Revision, Personalrat, Prozesskostenhilfe, Bewerbung, Bewilligung, ausgeschriebene Stelle, Sinn und Zweck, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand