Einstweilige Einstellung der Räumungsvollstreckung bei Wohnraum: Interessenabwägung bei Gefahr für Leben und Gesundheit sowohl für den Schuldner als auch für den Gläubiger
Verfahrenseinstellung durch Revisionsgericht wegen fehlendem Eröffnungsbeschluss auch bei einer wirksamen Beschränkung der Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch