Zeitpunkt der Einstufung als enge Kontaktperson, Freitestungsmöglichkeit in Abweichung zu Ziffer 6.1.1 der AV Isolation nach sieben Tagen ab dem letzten engen Kontakt anstatt fünf Tage, Freitestung nur mittels PCR-Test statt Antigentest, Ermessensausübung
Einreise eines zweifach gegen COVID 19 Geimpften aus einem Virusvariantengebiet, Herabstufung eines Virusvariantengebiets zum Hochinzidenzgebiet nach der Einreise