Im Vollstreckungstitel als Nebenforderung ausgewiesene Zinsen können bei Eintragung der Zwangshypothek nicht als Teil der Hauptsache eingetragen werden
Markenbeschwerdeverfahren – Löschungsverfahren – „E-BAR“ – Antrag auf Löschung nur für einen Teilbereich der von dem Oberbegriff erfassten Waren – zutreffende Behandlung durch die Markenabteilung als Antrag auf vollständige Löschung – Unterscheidungskraft – kein Freihaltungsbedürfnis – keine Täuschungsgefahr – keine bösgläubige Markenanmeldung – Kostenentscheidung – keine Kostenauferlegung bei grundlosem Abbruch von Vergleichsverhandlungen