(Nichtzulassungsbeschwerde – grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache – Elterngeld – Verdoppelung des Auszahlungszeitraums nach § 6 S 2 BEEG aF – keine Ausklammerung von Monaten des Bezugs von Elterngeld für ein älteres Kind nach § 2b Abs 1 S 2 Nr 1 BEEG aF – Ausklammerungstatbestände grundsätzlich abschließend – keine richterliche Rechtsfortbildung)
Nichtzulassungsbeschwerde – grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache – Elterngeld – Einkommensermittlung – keine Ausklammerung der Monate des Bezugs von Erziehungsgeld für ein älteres Kind – analoge Anwendung von § 2 Abs 7 S 5 und S 6 aF – Gleichheitssatz – Verfassungsrecht – Darlegungsanforderungen
Elterngeld – Anspruchsberechtigung – Inlandswohnsitz – vorübergehender Auslandsaufenthalt der gesamten Familie – Aufrechterhaltung des Wohnsitzes in Deutschland – Schwerpunkt der Lebensverhältnisse – Prognose zu Beginn des Bezugszeitraums – Berücksichtigung aller erkennbaren Umstände – keine Bindung an die Feststellung des Wohnsitzes in steuerrechtlichen Kindergeldverfahren – richterliche Überprüfung – kein Beurteilungsspielraum der Verwaltung – sozialgerichtliches Verfahren – Prognose als hypothetische Tatsache – Prognoseentscheidung der Tatsacheninstanz – Bindung des Revisionsgerichts an Tatsachenfeststellungen – Kontrollmaßstab im Revisionsverfahren – Verfassungsrecht – Inlandsbezug – Erziehung und Betreuung des Kindes im Inland – sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis – Rumpfarbeitsverhältnis
Elterngeldberechtigung von nicht erwerbstätigen EU-Ausländern – Unionsbürgerschaft – formelles Freizügigkeitsrecht – Gleichstellung mit deutschen Staatsangehörigen – Leistungsausschluss nur bei Aberkennung des Freizügigkeitsrechts durch die Ausländerbehörde – materielles Freizügigkeitsrecht – keine Prüfungskompetenz der Elterngeldbehörden – keine Beschränkung durch erforderliche Arbeitserlaubnis für Staatsangehörige von Beitrittsstaaten – sozialgerichtliches Verfahren – Sprungrevision – kein Vertretungszwang für Zustimmungserklärung