Nichtannahmebeschluss: Anforderungen des Resozialisierungsanspruchs bzgl der Gewährung von Vollzugslockerungen zugunsten ausländischer, vollziehbar ausreisepflichtiger Strafgefangener (hier: gem § 38 Abs 5 SLStVollzG ) – sowie zu den Voraussetzungen, unter denen die Ausführung eines Strafgefangenen wegen Fluchtgefahr versagt werden darf – hier: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels Wahrung der Monatsfrist des § 93 Abs 1 S 1 BVerfGG
(Sozialgerichtliches Verfahren – Nichtzulassungsbeschwerde – Verfahrensmangel – Zurückweisung der Berufung durch Beschluss – vorherige Anhörung der Beteiligten – qualifizierter Vortrag nach erster Anhörung – § 45 SGB 10 anstelle von § 48 SGB 10 als Rechtsgrundlage für einen Aufhebungsbescheid – Erforderlichkeit einer erneuten Anhörung – absoluter Revisionsgrund)
(Sozialgerichtliches Verfahren – Nichtzulassungsbeschwerde – Verfahrensmangel – Zurückweisung der Berufung durch Beschluss – vorherige Anhörung der Beteiligten – qualifizierter Vortrag nach erster Anhörung – § 45 SGB 10 anstelle von § 48 SGB 10 als Rechtsgrundlage für einen Aufhebungsbescheid – Erforderlichkeit einer erneuten Anhörung – absoluter Revisionsgrund)
Sozialgerichtliches Verfahren – Nichtzulassungsbeschwerde – Verfahrensmangel – Entscheidung des LSG durch Beschluss ohne mündliche Verhandlung – Ermessensentscheidung – Ermessensfehler – Entscheidung des Sozialgerichts durch Urteil ohne mündliche Verhandlung – Einverständnis der Beteiligten – Wirksamkeit der Einverständniserklärung – wesentliche Änderung der Sach- oder Rechtslage – absoluter Revisionsgrund
Sozialgerichtliches Verfahren – Nichtzulassungsbeschwerde – Verfahrensmangel – Verwerfung der Berufung als unzulässig durch Beschluss ohne mündliche Verhandlung – Ermessensentscheidung – Berufung gegen einen Gerichtsbescheid – Feststehen einer mündlichen Verhandlung vor dem Sozialgericht – absoluter Revisionsgrund