(Sozialgerichtliches Verfahren – Verfahrensmangel – Verletzung des Grundsatzes des gesetzlichen Richters – fehlende rechtzeitige Zustellung des Übertragungsbeschlusses nach § 153 Abs 5 SGG an die Beteiligten)
(Sozialgerichtliches Verfahren – Verfahrensmangel – Verletzung des Grundsatzes des gesetzlichen Richters – fehlende rechtzeitige Zustellung des Übertragungsbeschlusses nach § 153 Abs 5 SGG an die Beteiligten)
Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen zivilprozessuale Überraschungsentscheidung bei mangelndem Beruhen jener Entscheidung auf der gerügten Verletzung rechtlichen Gehörs (Art 103 Abs 1 GG) – hier: Entscheidung des Berufungsgerichts vor Ablauf der selbst gesetzten Stellungnahmefrist