Nichtannahmebeschluss: Antrag auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung (§ 54 Abs 2 FamFG) zur Rechtswegerschöpfung (§ 90 Abs 2 S 1 BVerfGG) erforderlich, wenn eine eA nach §§ 49ff FamFG ohne mündliche Verhandlung erlassen wurde
Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde wegen Unzulässigkeit – Ablehnung der Beistandszulassung mangels Darlegung der Sachdienlichkeit und Notwendigkeit