Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Elternrechts (Art 6 Abs 2 S 1 GG) durch Bestätigung einer Sorgerechtsentziehung trotz Zweifeln an gegenwärtiger Kindeswohlgefährdung – zudem Unterlassen weiterer Sachaufklärung trotz gerichtlicher Zweifel – Gegenstandswertfestsetzung